• Albert Speer in der Bundesrepublik

    Vom Umgang mit deutscher Vergangenheit

      DHM

    12. April bis 29. September 2024

    Über die Ausstellung

    Als Albert Speer 1966 nach zwanzigjähriger Haft aus dem Kriegsverbrechergefängnis in Berlin-Spandau entlassen wurde, rückte er für viele Jahre ins Rampenlicht der Öffentlichkeit. Als sympathischer und scheinbar geläuterter Zeitzeuge stieg er zum Medienstar auf.

    Während des Nationalsozialismus war Speer führender Architekt und als Rüstungsminister ein zentraler Akteur des Regimes. Sein Wohnsitz und Atelier befanden sich am Obersalzberg, im sogenannten Führersperrgebiet. Als enger Vertrauter Adolf Hitlers war Speer zusammen mit seiner Familie ein gern gesehener Gast im Berghof, Hitlers Haus am Obersalzberg.

    Nach seiner Haftentlassung verbreitete Speer erfolgreich seine Legende vom unschuldigen Technokraten: Er habe von den NS-Verbrechen nichts gewusst und sei, von der Aura Hitlers verführt, unverschuldet in den Krieg hineingeraten. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht die Frage, warum diese Legende Speers in der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte so große Resonanz fand – selbst dann noch, als viele seiner Erzählungen durch historische Forschungen längst widerlegt waren.

    Bayerische Staatsbibliothek - Bildarchiv
    Häufige Fragen

    Wir empfehlen für den Ausstellungsbesuch inklusive Bunkerrundgang etwa 1,5 bis 2 Stunden einzuplanen. Etwa 40 Minuten dauert ein Kurzrundgang mit unserem Multimediaguide.

    Die Ausstellung “Idyll und Verbrechen” verzichtet auf explizites Bildmaterial, beschäftigt sich aber mit den Themen Verfolgung, Krieg und Massenmord. Wir empfehlen den Besuch der Ausstellung ab 12 Jahren.

    Alle Informationen dazu finden Sie hier.

    Leider können Sie Ihren Hund nicht mit in unsere Ausstellung nehmen. Anerkannte Assistenzhunde sind in unserem Haus willkommen. Mehr zur Barrierefreiheit

    Das Fotografieren ohne Blitz oder andere Leuchtmittel ist erlaubt. Die Aufnahmen dürfen ausschließlich für den privaten Gebrauch verwendet werden.

    Rucksäcke und große Taschen dürfen nicht mit in die Ausstellung genommen werden. Dies gilt auch für sonstige sperrige Gegenstände. Darunter fallen auch Kindertragen, Kraxen und Kinderwägen aller Art.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Regelung dem Schutz der anderen Besucherinnen und Besucher sowie der Ausstellungseinbauten und Exponate dient.

    Im Untergeschoss finden Sie Getränke- und Snackautomaten.

    Bei einem gebuchten Rundgang gibt es keine Mindestteilnehmendenzahl.
    Weitere Informationen

     

    Wir bieten regelmäßig öffentliche Rundgänge für Einzelbesuchende durch die Dauerausstellung und Bunkeranlage an. 

    Weitere INformationen

    Bei der Bunkeranlage handelt es sich um ein historisches Bauwerk. Teilweise ist der Boden uneben und an manchen Stellen gibt es Stege mit Gitterboden. Wir empfehlen geeignetes Schuhwerk.

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